Die sogenannten fünf Säulen des Islam sind Pflichten für Muslime, die auf dem Koran basieren. Der Glaube an Gott und die Pflicht zum Gebet nehmen den wichtigsten Platz ein und werden im Koran am meisten hervorgehoben, an dritter Stelle gefolgt von der Pflicht zur Almosenabgabe (2: 2-5). |
1. Das Glaubensbekenntnis
Es beinhaltet die Aussage, dass es keinen Gott gibt außer Allah und dass auch der Prophet Mohammed ein Gesandter Gottes ist. Um offiziell Muslim zu werden, genügt es, dieses Bekenntnis vor zwei Zeugen auf arabisch auszusprechen.
2. Das Gebet
Gleich zu Beginn des Koran (2:2-5) erkennt man die Bedeutung des Gebets. Nur durch das Gebet allein wird der Glaube an Gott zur Gewissheit der Göttlichen Existenz.
„Und sucht (Allahs) Hilfe durch Gebet und mit Geduld; das ist zwar schwer, aber nicht für die Demütigen, die wissen, dass sie ihrem Herrn begegnen und zu Ihm zurückkehren werden“ (2:45-46).
Das Gebet nimmt im Leben der Muslime eine zentrale Stellung ein (24:56). Vorgeschrieben sind fünf rituelle Gebete pro Tag: Das Morgengebet (17:78;30:17), das Mittagsgebet (2:238; 30:17), das Nachmittagsgebet (17:78), das Abendgebet (30:17) und das Nachtgebet (11:114;17:78). Insgesamt nehmen die fünf Pflichtgebete, vor denen jeweils eine rituelle Waschung üblich ist (5:6), eine gute Dreiviertelstunde des Tages in Anspruch. Bei Zeitmangel können auch zwei Gebete zusammengefasst werden (4:101-103). Das Gebet kann überall vollzogen werden, es muss nicht unbedingt in einer Moschee sein und ist auch völlig unabhängig von einem Gebetsteppich. Möglich und üblich ist es natürlich zu Hause, aber denkbar ist es auch unter freiem Himmel (4:101-102). Da sich Muslime bei ihrem Gebet auf den Boden setzen, hinknien und mit der Stirn den Boden berühren (5:55; 22:26), ist Sauberkeit eine Grundvoraussetzung bei der Wahl des Platzes. Das Gesicht des Betenden ist immer in Richtung der Kaaba in Mekka gerichtet (2:126; 5:97; 2:144,148). Die Kaaba ist laut Koran das erste Gebetshaus der
Menschheitüberhaupt (3:96; 22:29,33 - Bait al Atiq). Wann und von wem sie errichtet wurde, ist nicht bekannt. Im Laufe von Jahrtausenden ist sie zerfallen und wurde schließlich von Abraham und seinem Sohn Ismail renoviert (2:127). Sie hat eine sehr große Bedeutung für Muslime (3:97;5:97;8:34). Die rituellen Gebete werden auf arabisch gesprochen (17:78-79). Die erste Sure (1:1-7) des Koran ist das Hauptgebet der Muslime, in etwa vergleichbar dem Vaterunser der Christen. Laut Koran handelt es sich um ein vollkommenes und perfektes Gebet. Es wird bei den fünf täglichen Pflichtgebeten wiederholt rezitiert.
3. Die Pflichtabgabe („Zakaat“)
Die dritte Säule beinhaltet die Unterstützung der Bedürftigen (9:60) durch eine jährliche Pflichtabgabe, dem sog. Zakaat. Nach Überlieferung beträgt das Zakaat 2,5% des Überschusses eines Haushalts. Zusätzliche freiwillige Spenden sind natürlich jederzeit möglich und erwünscht und auch gar nicht so selten, weil sich jeder Muslim darauf verlässt, dass Gott das bei seiner „Buchführung“ registriert (2:274). Die Verpflichtung zum Zakaat wird im Koran immer zusammen mit der Aufforderung, das Gebet zu verrichten, genannt (2:43; 2:110,177, 277; 4:77,162; 5:55) denn der Weg zu Gott führt über den Dienst an der Menschheit Das Gebet zu Gott bleibt unvollkommen, wenn der Betende seinen Pflichten gegenüber den Mitmenschen nicht nachkommt.
„Wehe denjenigen, die ohne Sinn und Verstand beten und die ihr Gebet nur verrichten, um dabei gesehen zu werden, und die nicht hilfsbereit handeln (und Almosen geben)“ (107:4-7)
„Nie könntet ihr zur Rechtschaffenheit gelangen, solange ihr nicht von dem abgebt, was ihr liebt; und was immer ihr spendet, Allah weiß darüber Bescheid“ (3:92).
4. Das Fasten im Fastenmonat Ramadan
Die vierte den Muslimen auferlegte Pflicht ist das jährliche Fasten im Fastenmonat Ramadan (2:183). In diesem Monat, der relativ zum Sonnenkalender jährlich etwa zehn Tage vorrückt, fasten Muslime von gut einer Stunde vor Sonnenaufgang bis zum Sonnenuntergang (2:185). Während dieser Zeit darf weder gegessen noch getrunken werden und auch bei anderen Genüssen - wie Rauchen und Geschlechtsverkehr z. B. - wird absolute Enthaltsamkeit gefordert. Der Koran enthält Gebote und Verbote. Danach soll jeder gesunde erwachsene Muslim das Fasten einhalten, während kranke Menschen sowie schwangere und stillende Frauen davon befreit sind (2.184, 187). Auch auf Reisen ist man des Fastens enthoben, soll die versäumten Tage allerdings später nachholen (2:184). Durch die jährliche Zeitverschiebung von zehn Tagen, gibt es Perioden, in denen die täglich einzuhaltende Fastenzeit kürzer ist - in Europa ist das im Winter der Fall - und solche, in denen die tägliche Fastenzeit sehr viel länger dauert und durch die sommerlichen Temperaturen auch viel anstrengender ist. Jeder Mensch macht im Laufe einer gewöhnlichen Lebensspanne alle denkbaren Perioden mindestens einmal durch. Der Fastenmonat gilt als eine Zeit der spirituellen Reinigung. Es wird noch mehr gebetet als sonst. Man bemüht sich, Streit beizulegen und sich mit Menschen, mit denen man sich entzweit hatte, wieder zu versöhnen. Es gibt außerhalb vom Fastenmonat noch andere Situationen, in denen zusätzliche Fastentage Pflicht werden (4:92; 5:89; 5:95). Ziel und Zweck des Fastens ist es, Gott näher zu kommen (2:183). Ganz praktisch führt das Fasten natürlich zu der Erfahrung, wie es ist, Hunger und Durst spüren zu müssen, mit der Folge von besonderer Dankbarkeit gegenüber Gott (2:185) dafür, dass wir hier in Europa normalerweise keinen Mangel an Nahrungsmitteln und Wasser kennen. Theoretisch ist davon auszugehen, dass während des Fastenmonats täglich eine Mahlzeit eingespart wird. Der Gegenwert für diese eingesparte Mahlzeit soll an bedürftige Menschen gespendet werden.
5. Die Pilgerfahrt nach Mekka
Die fünfte Säule des Islam besteht in der Pflicht, einmal im Leben eine Pilgerfahrt nach Mekka (2:125;3:97; 22:27), die sog. Hadsch, zu unternehmen, vorausgesetzt, man ist gesundheitlich und finanziell dazu in der Lage (2:158,196-203).